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RATGEBER · STAND 16.10.2026
Abfluss verstopft: Wer zahlt, was ist absetzbar? (2026)
Ob du die Rohrreinigung zahlst, hängt davon ab, wo du wohnst und wen du zuerst anrufst. Das Gesetz regelt einige Fälle klar und andere nicht. Hier steht, was belegt ist und was sich nicht pauschal beantworten lässt.
Mietwohnung: erst den Vermieter anrufen
Der Vermieter muss die Wohnung während der Mietzeit in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand erhalten (§ 535 Abs. 1 BGB).
Zeigt sich ein Mangel, musst du ihn dem Vermieter unverzüglich anzeigen (§ 536c Abs. 1 BGB). Ob eine Verstopfung rechtlich ein Mangel ist, hängt vom Einzelfall ab. Melde sie trotzdem sofort bei Vermieter, Hausverwaltung oder Hausmeister.
Halte fest, wann du angerufen hast, wen du erreicht hast und was er gesagt hat. Fotografiere den Zustand.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de)
Wann du selbst handeln und Ersatz verlangen kannst
Das Gesetz nennt zwei Fälle, in denen du einen Mangel selbst beseitigen und vom Vermieter die erforderlichen Kosten ersetzt verlangen kannst: Der Vermieter ist mit der Beseitigung in Verzug, oder die umgehende Beseitigung ist nötig, um die Mietsache zu erhalten oder wiederherzustellen (§ 536a Abs. 2 BGB).
Diese Voraussetzungen liegen nicht automatisch vor. Bestellst du einen Notdienst, ohne den Vermieter erreicht zu haben, ist deshalb nicht sicher, dass er die Kosten ersetzt. Droht ein Schaden und erreichst du niemanden, halte genau fest, warum es nicht warten konnte.
Wer die Verstopfung verursacht hat, lässt sich online nicht klären
Veränderungen oder Verschlechterungen der Mietsache durch vertragsgemäßen Gebrauch hat der Mieter nicht zu vertreten (§ 538 BGB). Ob Fett, Feuchttücher oder anderer Müll im Abfluss noch dazu zählen, entscheidet der Einzelfall. Die Berliner Wasserbetriebe führen Essensreste, Fett, Öl und Feuchttücher als Dinge auf, die nicht in Ausguss und Toilette gehören.
Nicht belegen können wir, wie sich die Kosten bei Verstopfungen in gemeinsamen Leitungen mehrerer Wohnungen verteilen, ob eine Kleinreparaturklausel greift, ob Betriebskosten betroffen sind und ob eine Versicherung zahlt. Das hängt von deinem Mietvertrag und dem Einzelfall ab. Bei Streit hilft eine Rechtsberatung, etwa beim Mieterverein oder bei einer Anwältin oder einem Anwalt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Berliner Wasserbetriebe
Steuer: § 35a EStG (Stand 16.10.2026)
Aktuell gilt: Wer Handwerker für Renovierung, Erhaltung oder Modernisierung im Haushalt bezahlt, kann auf Antrag 20 Prozent der Aufwendungen von der tariflichen Einkommensteuer abziehen, höchstens aber 1.200 Euro (§ 35a Abs. 3 EStG). Das Bundesfinanzministerium führt die Abflussrohrreinigung in Anlage 1 zu seinem Anwendungsschreiben als Handwerkerleistung auf.
Ab 2027 soll der Abzug kleiner werden: Die Bundesregierung will ihn im Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027 (Drucksache 21/8235 des Bundestags vom 28. September 2026) für Handwerkerleistungen auf 15 Prozent und höchstens 900 Euro kürzen. Das soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der Bundestag hat den Entwurf am 8. Oktober 2026 in erster Lesung beraten. Ein Gesetz ist das noch nicht: Der Gesetzestext auf gesetze-im-internet.de enthielt am 16. Oktober 2026 weiter die alten Werte 20 Prozent und 1.200 Euro.
Voraussetzung ist eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Barzahlungen erkennt die Finanzverwaltung nicht an. Begünstigt sind nur Arbeitskosten, dazu zählen laut BMF auch in Rechnung gestellte Maschinen- und Fahrtkosten. Lass die Rechnung deshalb Arbeit, Anfahrt und Material getrennt ausweisen. Erstattet dir eine Versicherung Kosten, zählt nur der Teil, den sie nicht ersetzt.
Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz / Bundesamt für Justiz (gesetze-im-internet.de), Bundesministerium der Finanzen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG, geändert durch BMF vom 01.09.2021), Deutscher Bundestag (Drucksache 21/8235 vom 28.09.2026), Deutscher Bundestag (Textarchiv, 1. Lesung am 08.10.2026), Bundesministerium der Finanzen (Amtliches Einkommensteuer-Handbuch 2025: BMF-Schreiben vom 09.11.2016 zu § 35a EStG, geändert durch BMF vom 01.09.2021)
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Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
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