← Rohrreinigungs-Dienste finden
RATGEBER · STAND 16.10.2026
Verstopfter Abfluss: Was du selbst tun darfst (2026)
Der Abfluss läuft nicht mehr ab. Bevor du jemanden rufst, kannst du einiges selbst versuchen, und einiges solltest du lassen. Online lässt sich eine Verstopfung nicht beheben: Du packst selbst an oder du rufst an. Die belegten Fakten unten stammen von der Verbraucherzentrale NRW, vom Umweltbundesamt und von den Berliner Wasserbetrieben.
Das kannst du selbst versuchen
Die Verbraucherzentrale NRW nennt als erste Mittel Saugglocke und Rohrspirale. Kommst du damit nicht weiter, sollen Fachleute ran.
Sitzt die Verstopfung direkt unterhalb des Waschbeckenablaufs, kannst du das Rohrstück unter dem Becken vorsichtig abschrauben und von Hand reinigen. Schraub es danach wieder fest an und prüfe, ob nichts tropft.
- Kein weiteres Wasser einlassen, nicht weiter spülen.
- Steht Wasser auf dem Boden: aufnehmen und Elektrogeräte fernhalten. Halte den Zustand mit Fotos fest.
- Saugglocke oder Rohrspirale einsetzen.
- Bei Verstopfung unter dem Waschbecken: Rohrstück abschrauben und von Hand reinigen.
- Hilft das nicht: Fachbetrieb anrufen, in der Mietwohnung vorher den Vermieter.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 27.03.2020)
Das lässt du besser sein
Das Umweltbundesamt rät, auf chemische Abflussreiniger zu verzichten. Die Verbraucherzentrale NRW weist darauf hin, dass Chemikalien die Rohre beschädigen können.
Auch Hausmittel sind nicht automatisch harmlos. Laut Umweltbundesamt ist Essigessenz ätzend. Sie kann Armaturen und weitere verchromte Teile schädigen. Rezepte mit Natron, Essig oder Cola nennen wir nicht, weil uns dafür keine Primärquelle vorliegt.
Quellen: Umweltbundesamt (zuletzt aktualisiert am 09.04.2024), Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 27.03.2020)
Wann du aufhörst und anrufst
Bringen Saugglocke und Rohrspirale nichts, hör auf zu probieren und ruf einen Fachbetrieb an. Das ist die Empfehlung der Verbraucherzentrale NRW.
Wohnst du zur Miete, rufst du vorher den Vermieter oder die Hausverwaltung an. Warum das zählt, steht auf der Seite zu den Kosten.
Tritt Wasser aus der Leitung selbst aus, etwa an einer Rohrverbindung oder an der Wand, ist das ein Leck oder Rohrbruch und kein Fall von Verstopfung. Vermutest du die Ursache im Kanal außerhalb des Hauses, ist das ein Thema für die Kanalreinigung.
Quellen: Verbraucherzentrale NRW (Stand der Seite 27.03.2020)
Das bereitest du vor, bevor du anrufst
Halte diese Angaben bereit, bevor du anrufst:
- Welcher Abfluss ist betroffen: Waschbecken, Dusche, Badewanne, Küchenspüle oder Toilette?
- Läuft das Wasser langsam ab, oder steht es?
- Was hast du schon versucht, und seit wann besteht das Problem?
- Adresse, Etage und Name am Klingelschild.
- Als Mieter: Name und Nummer von Vermieter oder Hausverwaltung.
So beugst du der nächsten Verstopfung vor
Die Berliner Wasserbetriebe nennen, was nicht in Ausguss und Toilette gehört:
- Essensreste, Fett und Öl landen weder im Ausguss noch im Klo.
- Katzenstreu, Wattestäbchen, Feuchttücher, Windeln, Tampons, Binden, Kondome, Verpackungen und Textilien gehören nicht in die Toilette.
Quellen: Berliner Wasserbetriebe
Weiterlesen
Allgemeine Informationen, keine Rechts-, Steuer- oder medizinische Beratung im Einzelfall. Stand: 16.10.2026
Quellen geprüft am 19.10.2026: Alle verlinkten Seiten waren abrufbar und enthalten die zitierten Belegstellen.
So entsteht dieser Ratgeber: recherchiert mit KI-Unterstützung, jede Aussage mit einer verlinkten Primärquelle belegt und automatisch gegen die Quelle geprüft.